Miethausverwaltung
Im Gegensatz zum WEG-Verwalter, dessen Tätigkeitsfeld die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ist, vertritt der Mietverwalter den Hauseigentümer gegenüber den Mietern, aber auch im Außenverhältnis. Gesetzliche Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 535 ff. BGB), das Regeln zum Verhältnis zwischen Mieter und Eigentümer klar definiert. Konkrete Aufgaben des Verwalters hingegen werden bei der Mietverwaltung ausschließlich im Verwaltervertrag benannt.
Unsere Leistungsbereiche der Miethausverwaltung gliedern sich in das kaufmännische, technische sowie infrastrukturelle Management.
Das kaufmännische Management
Das kaufmännische Management umfasst die Betrachtung der Aktivitäten mit Fokussierung auf die Wirtschaftlichkeit der Immobilie. Wir unterscheiden hierbei in vier Unterebenen:
Objektbuchführung
- Erstellen des Jahresabschlusses
- Führung der Bewirtschaftungskosten
- Überwachung der Umsatzerlöse
- Prüfung der Aufwendungen aus der Objektbewirtschaftung in Hinblick auf vertragliche Vereinbarungen
- Identifikation, Initiierung, Prüfung und Steuerung von effizienzsteigernden Maßnahmen
- Ausführen des außergerichtlichen Mahnwesens
- Steuerung gerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen des Immobilieneigentümers
Vertragsverwaltung
- Verwaltung und Überwachung der Mietsicherheiten (z. B. Bürgschaft, Kaution)
- Verhandlung von Neu- und Bestandsmietverträgen
- Korrespondenz mit Mietern
- Überwachung der Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen
- Führen der Mieterakten
- Prüfung der Vermietungs-, Leerstandsquoten und Fluktuationsraten
Verwaltung der Versicherung und Steuern
- Verwaltung der Gebäudeversicherungsverhältnisse
- Buchung der Umsatzsteuer in den Geschäftsvorfällen
- Überwachung umsatzsteuerlicher Vorgänge bei der Vermietung
Berichtswesen an das Assetmanagement
- Beratung zu operativen Fragestellungen auf Objektebene
Das technische Property Management
Das technische Property Management bezieht sich auf die Koordination und Kontrolle aller Leistungen, die für das Bewirtschaften und Betreuen der technischen Anlagen eines Gebäudes erforderlich sind und gliedert sich grob in zwei Unterebenen.
Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung
- Planung und Budgetierung von Wartungen, Instandhaltungen sowie Instandsetzungen
- Erneuerung der defekten gebäudetechnischen Anlage
Operative Betriebsführung von Immobilien
- Sicherstellung und Einhaltung von Gesetzen, Normen und Vorschriften im Rahmen der technischen Betriebsführung von Gebäuden und deren technischen Anlagen (z. B. Bauordnungen der Länder oder technische Prüfverordnungen)
- Abschluss von Vollwartungsverträgen für technische Anlagen
- Entwicklung und Umsetzplanung operativer Optimierungsmaßnahmen zur Sicherstellung investorenspezifischer, öffentlich-rechtlicher und technischer Vorgaben
Das infrastrukturelle Management
Das infrastrukturelle Property Management dient als Weisungsgeber für Aufgaben der allgemeinen, organisatorischen und unterstützenden Betreuung des Gebäudes.
- Weisungen an das Facility Management
- Auswahl, Steuerung und das Controlling der Hausmeister-, Sicherheits- und Reinigungsdienste
- Überprüfung der Performance und Ergebnisse der Dienstleister im Vergleich zur Zielvorgabe; ggfs. Einleitung von Anpassungsmaßnahmen