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Qualität hat ihren Preis

Um qualitativ hochwertige Leistungen zu erhalten, den Wert des Eigentums langfristig zu sichern und Risiken zu minimieren, sollte eine Immobilienverwaltung mit besonders großer Sorgfalt ausgewählt werden. Wohnungseigentümer sollten niemals nur die Vergütung als entscheidendes Kriterium bei der Auswahl ihres Verwalters zugrunde legen – dies rächt sich meist. Denn wie beim Bau gilt auch bei der Verwaltung von Eigentum: Wer billig und schlecht baut, muss
sich nicht wundern, dass die Instandsetzungskosten hoch sind.

Unser Honorar, setzt sich aus der Festvergütung (Grundleistungen) und variabler Vergütung (Zusatzleistung) zusammen. Die Vorteile für Sie sind eine präzise Vergütung der Leistungen, die auch nur in dem Verwaltungszeitraum anfallen. Es existiert keine aus Sicherheitsgründen hoch bemessene Pauschale. Voraussichtlicher Aufwand und die Komplexität einer Aufgabe wird vor Erteilung einer Transaktion näher vereinbart.

Grundleistungen

Mit der regelmäßig gezahlten Verwaltervergütung sind Grundleistungen abgedeckt, die im Verwaltervertrag vereinbart wurden. Diese werden detailliert aufgeführt. Diese umfassen z.B. die Vorbereitung und Abwicklung der Eigentümerversammlung, die Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder einschließlich der Erstellung eines Wirtschaftsplans und einer Jahresabrechnung sowie den Abschluss von Verträgen, wie beispielsweise Versicherungs- und Wartungsverträge.

Zusatzleistungen

Zusatzleistungen werden in Verwalterverträgen auch als besondere Leistungen, Mehrleistungen oder Sonderleistungen bezeichnet. Sie werden üblicherweise für Arbeiten vereinbart, die nicht permanent anfallen, wie zusätzliche Eigentümerversammlungen, Gerichtsverfahren und größere Baumaßnahmen. Diese Leistungen müssen bei Inanspruchnahme zusätzlich zur Grundvergütung abgegolten werden.

Ihr Vorteil

  • Hohe Transparenz und Nachvollziehbarkeit
  • Hohes Vertrauensverhältnis
  • Verantwortungsvolle Investmententscheidungen
  • Kurze Wege
  • Schlanke Durchführung von Transaktionen mittels digitalem softwarebasierten Datenmanagementsystem
  • Mitglied in einem Landesverband der Immobilienverwalter (VDIV Deutschland)
  • Regelmäßige qualitativ hochwertige Fort- oder Weiterbildungsmaßen
  • Rahmenverträge mit Energieversorgern und Kooperationen mit Versicherungsunternehmen
  • Vertrauensschadenhaftpflicht­versicherung

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